Internet beim Umzug: mitnehmen oder wechseln
Zwischen altem Vertrag und neuer Wohnung liegen Fristen, Techniktermine und manchmal ein Sonderkündigungsrecht. So gehst du es an.
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Erst prüfen, dann entscheiden
Bei einem Umzug gibt es grundsätzlich zwei Wege: den bestehenden Vertrag an die neue Adresse mitnehmen, oder ihn kündigen und einen neuen Anbieter wählen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt zuerst davon ab, ob dein aktueller Anbieter an der neuen Adresse überhaupt verfügbar ist.
Ist er es nicht, greift in der Regel das Sonderkündigungsrecht – auch mitten in einer laufenden Vertragslaufzeit. Ist er es doch, lohnt sich trotzdem ein kurzer Vergleich: Manchmal ist ein Wechsel zum Umzugstermin günstiger als die unveränderte Fortführung des alten Vertrags.
Wichtig ist der zeitliche Vorlauf. Sowohl die Ummeldung eines bestehenden Vertrags als auch die Neubestellung bei einem anderen Anbieter brauchen Zeit für Anschlussprüfung und Techniktermin. Wer die neue Adresse frühzeitig kennt, sollte den Umzug beim Anbieter idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem Einzug anmelden, um eine Lücke ohne Internet zu vermeiden.
Anbieter mitnehmen vs. wechseln
| Kriterium | Anbieter mitnehmen | Anbieter wechseln |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Anbieter an neuer Adresse verfügbar | Vertrag kündbar oder Sonderkündigungsrecht |
| Vertragslaufzeit | läuft meist unverändert weiter | neue Laufzeit mit neuem Anbieter |
| Aufwand | Ummeldung, ggf. neuer Techniktermin | Kündigung, Vergleich, Neubestellung |
| Preisvorteil möglich | eher gering | oft durch Neukundenkonditionen |
| Risiko einer Lücke | gering bei früher Anmeldung | höher, wenn Kündigung zu spät erfolgt |
Angaben ohne Gewähr, je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich.
So gehst du den Umzug an
Mitnehmen lohnt sich, wenn …
- du mit deinem aktuellen Tarif zufrieden bist.
- der Anbieter an der neuen Adresse verfügbar ist.
- du Aufwand und einen erneuten Anbieterwechsel vermeiden willst.
Wechseln lohnt sich, wenn …
- der bisherige Anbieter an der neuen Adresse nicht verfügbar ist.
- ein Vergleich zeigt, dass ein neuer Vertrag günstiger oder schneller ist.
- du ohnehin unzufrieden mit dem aktuellen Anbieter warst.
Steht bis zum Einzug keine feste Leitung bereit, überbrücken viele die ersten Wochen mit einem flexiblen, monatlich kündbaren Tarif – mehr dazu unter 5G-Internet zuhause und DSL ohne Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen zu Internet beim Umzug
Kann ich meinen Internetanschluss einfach mit umziehen lassen?
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In den meisten Fällen ja, sofern dein bisheriger Anbieter auch an der neuen Adresse verfügbar ist. Du meldest den Umzug beim Anbieter an, dieser schaltet die Leitung an der neuen Adresse frei oder beauftragt einen Techniktermin. Der bestehende Vertrag läuft dabei in der Regel unverändert weiter.
Was ist das Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
+
Ist dein bisheriger Anbieter an der neuen Adresse nicht verfügbar, kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen, auch innerhalb einer laufenden Mindestvertragslaufzeit. Der Nachweis erfolgt meist über eine schriftliche Bestätigung des Anbieters, dass kein Anschluss an der neuen Adresse möglich ist.
Welche Frist gilt für die Kündigung beim Umzug?
+
Eine Sonderkündigung bei fehlender Verfügbarkeit ist üblicherweise mit einer Frist von rund einem Monat zum Umzugstermin möglich. Wer stattdessen regulär zum Vertragsende kündigt, sollte die reguläre Kündigungsfrist beachten und frühzeitig planen, damit an der neuen Adresse keine Lücke entsteht.
Wie vermeide ich eine Internet-Lücke nach dem Umzug?
+
Am besten meldest du den Umzug oder die Kündigung mehrere Wochen vor dem Termin an, da Techniktermine und Anschlussfreischaltungen Vorlauf brauchen. Wer keine Leitung sofort verfügbar hat, überbrückt die erste Zeit häufig mit einem flexiblen Homespot-Tarif.
